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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Swiss Media Factoring – Partnerprogramm Cashalizer

Präambel

Cashalizer ist eine Partnerplattform, betrieben durch die Swiss Media Factoring GmbH, Gubelstr. 12, 6300 Zug, Schweiz, die unter verschiedenen Partnerportalen Amateuren und Produzenten die Möglichkeit bietet, sich zu präsentieren und mit potentiellen Besuchern in direkten Kontakt zu treten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Swiss Media Factoring und Partnern, die eigene Webseiten betreiben und im Rahmen eines Partnerprogramms mit Cashalizer kooperieren.

  1. Vertragspartner

    Vertragspartner im Rahmen dieser AGB sind Swiss Media Factoring und die Betreiber eigener Webseiten (Webmaster und Kooperationspartner), die im Rahmen des Partnerprogramms mit Swiss Media Factoring zusammenarbeiten. Daneben existieren die Nutzer von Swiss Media Factoring, die als Besucher bzw. registrierte Mitglieder bezeichnet werden und die Künstler, die hier als Anbieter bezeichnet werden. Für die Vertragsbeziehung zwischen Swiss Media Factoring und den Besuchern bzw. registrierten Mitgliedern sowie den Anbietern existieren eigene separate AGB.

    2. Als Vertragspartner werden grundsätzlich nur volljährige Personen akzeptiert. Mit Akzeptanz der AGB versichert und erklärt der Vertragspartner, dass er volljährig ist.

  2. Gegenstand des Vertrages

    1. Gegenstand des Vertrages ist die gewerbliche Schaltung von elektronischen Anzeigen durch den Partner auf einer Website des Partners. Der Partner erhält anstelle einer festen Vergütung eine erfolgsabhängige Provision, die von den tatsächlich zustande kommenden Umsätzen des über die Webseite des Partners vermittelten Konsumenten abhängt. Die Vertragspartner betreiben ihre Internetseiten eigenverantwortlich und unabhängig voneinander. Der Vertrag begründet weder ein Arbeitsverhältnis, eine Gesellschaft oder eine Gemeinschaft, noch einen Handelsvertretervertrag, keine der Parteien ist befugt im Namen der anderen Partei aufzutreten und/oder für diese Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.

    2. Link

    Der Partner wird von seiner Website eine Verbindung zu der Anbieter - Plattform herstellen und dabei die zwischen den Parteien vereinbarte Partner ID angeben. In der Verantwortung des Partners liegt die korrekte, technische Einbindung. Die Partner-ID entspricht der Swiss Media Factoring - Identifikationsnummer des registrierten Partners. Der Partner wird sich als Swiss Media Factoring- Partner auf seiner Website identifizieren. Für diesen Zweck wird ihm von Swiss Media Factoring eine Auswahl an Logos und/oder Bannern zu Verfügung gestellt. Eine Änderung der URL- Adresse der vertragsgegenständlichen Website des Partners führt nicht zu einer Änderung oder Kündigung des Vertrages und lässt seine Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag unberührt. Der Besucher der Webseite des Partners muss einem besonderen Link von der Website des Partners auf die Anbieter- Site folgen, sich registrieren und kostenpflichtige Dienste im Rahmen der Anbieter- Plattform in Anspruch nehmen, damit die Umsätze eines vermittelten Mitglieds einen Anspruch auf Provision auslösen. Der Link setzt folgendes voraus:

    • Das von Swiss Media Factoring vorgegebene Linkformat muss korrekt eingehalten werden.
    • Der Link muss die spezifische Partnererkennung enthalten.
    • Die Registrierung bei Swiss Media Factoring muss spezifisch auf Grund des genannten Links zustande kommen.
    • Die Anmeldung am Swiss Media Factoring- Partnerprogramm erfolgt kostenlos. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme eines Werbepartners. Swiss Media Factoring entscheidet über die Aufnahme des Werbepartners in das Swiss Media Factoring- Partnerprogramm. Durch die Bestätigung der Anmeldung per Email durch Swiss Media Factoring kommt das Vertragsverhältnis zustande.
    3. Antragsbearbeitung und Ablehnungsrecht

    Swiss Media Factoring ist befugt, Registrierungen, welche über den Link des Partners erfolgen, abzulehnen, falls diese den Anforderungen der Online-Registrierung (Kreditwürdigkeit, keine Ermächtigung zum Bankeinzug, keine gedeckte Kreditkarte, falsche Angaben des Besuchers etc.) nicht entsprechen. In solchen Fällen besteht kein Provisionsanspruch des Partners. Weiterhin ist Swiss Media Factoring dazu berechtigt, Mitglieder zu sperren oder deren Account bei Swiss Media Factoring zu annullieren. Dies gilt zugleich als fristlose Kündigung des Mitglieds. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung entfallen alle Provisionsansprüche des Partners für den vom gekündigten Mitglied getätigten Umsatz.

    4. Vergütung

    Ein Vergütungsanspruch des Partners besteht nur, wenn die Registrierung unmittelbar über den oben genannten Weg (via Swiss Media Factoring-Link) erfolgt. Swiss Media Factoring erfasst alle Umsätze von Mitgliedern, die sich unter Verwendung besonderer Links zwischen der Website des Partners und den Swiss Media Factoring-Sites registriert haben. Über diese Umsätze werden in regelmäßigen Abständen zusammenfassende Berichte von Swiss Media Factoring zur Verfügung gestellt, deren Form, Inhalt und Häufigkeit jederzeit von Swiss Media Factoring geändert werden können. Der Partner kann mit seiner ID und dem Passwort Zugriff auf seine persönliche Online-Statistik nehmen, so dass er sich über den jeweiligen Stand aus dem Partnerprogramm informieren kann. Diese Statistik ist lediglich eine Vorab-Information für den Partner. Die von Swiss Media Factoring am Monatsende bereitgestellte Monatsstatistik ist die Grundlage der Provisionszahlung. Der Partner erhält auf Basis der Monatsstatistik eine Gutschrift über den ihm zustehenden Betrag. Eventuelle Fehler in dieser Monatsstatistik müssen von Swiss Media Factoring schriftlich angezeigt werden. Swiss Media Factoring ist befugt, bei Missbrauch oder technischen Defekten die Online - und Monatsstatistik nachträglich zu berichtigen, dabei wird der Partner unverzüglich und detailliert unterrichtet. Dem Partner ist untersagt, die von Swiss Media Factoring gezahlten Provisionen oder Teile hiervon an den Besucher, der sich per Link des Partners registriert hat, weiterzugeben oder in sonstiger Weise den Besucher zu vergüten. Die getätigten Nettoumsätze des - über den im Rahmen dieses Partnerprogramms vermittelten - Mitglieds sind die Berechnungsgrundlagen der Vergütung für den Partner. Die Höhe der Vergütung ergibt sich laut Veröffentlichung aus dem Onlineangebot. Das im Rahmen dieses Partnerprogramms vermittelte Mitglied muss die Entgelte für die in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Leistungen bezahlen. Beträge, die an das Mitglied rückerstattet werden, sind nicht Teil der Berechnungsgrundlage. Auch möglicherweise anfallende Dienstleistungsentgelte, wie Bearbeitungs- und Auszahlungskosten, Gebühren der Kreditkarteninstitute bzw. Banken, sowie dem Mitglied gewährte Guthaben, sind ebenfalls kein Teil der Berechnungsgrundlage. Die Vergütung erfolgt monatlich. Der Partner bekommt eine Gutschrift auf Basis der durch Swiss Media Factoring am letzten Tag des Folgemonats bereitgestellten Monatsabrechnung. Die Auszahlung erfolgt erst ab einer Mindestauszahlung von 50,00 Euro. Bis zum Erreichen des Mindestbetrages wird das Guthaben unverzinst einbehalten. Die Auszahlung erfolgt bei Partnern mit Sitz in der EU bargeldlos per Überweisung auf die vom Partner bei der Anmeldung angegebene Bankverbindung. Swiss Media Factoring zieht, im Falle einer Rückbuchung der Provisionsgutschrift (z.B. durch falsche Angaben des Partners), pro Rückbuchung eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro von der zur Auszahlung anstehenden Provisionsgutschrift ab. Swiss Media Factoring hat das Recht, bei Unregelmäßigkeiten und besonderen Auffälligkeiten der Provisionsansprüche des Partners, die Auszahlung an den Partner bis zu Klärung unverzinst zurückzuhalten. Es besteht kein Anspruch auf Teilzahlung. Swiss Media Factoring trägt bei allen im Rahmen der Anbieter- Plattform zur Verfügung gestellten Zahlverfahren nicht das Inkassorisiko. Dies ist nicht abhängig von der Nichterbringbarkeit der Forderung auf deren Nichtigkeit, mangelnde Zahlungsbereitschaft, mangelndes Zahlungsvermögen oder auch sonstige Gründe, wie insbesondere auch betrügerische Tätigkeiten. Soweit Swiss Media Factoring für einzelne Leistungen des Anbieters von dem Nutzer bzw. dem zwischengeschalteten Paymentprovider keine Zahlung erlangt, besteht für den Partner kein Anspruch auf Umsatzbeteiligung. Swiss Media Factoring ist in diesem Fall weder zu Mahnungen, noch zu Betreibungsmaßnahmen verpflichtet. Eventuelle Strafgebühren der Kreditkartengesellschaften, Gebühren von Bankinstituten und Stornos werden dem Partner in Höhe seines Provisionsanteils zurückbelastet. Verrechnet werden können diese mit den an den Partner auszuzahlenden Provisionsentgelten. Der Partner ist dazu verpflichtet, die erhaltenen Provisionszahlungen ordnungsgemäß zu versteuern. Der Partner muss einen Gewerbenachweis an die Swiss Media Factoring übermitteln, damit die Umsatzsteuerbeträge ausgezahlt werden können.

  3. Beschränkte Lizenz

    Swiss Media Factoring überlässt dem Partner ein zeitlich und räumlich beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht dahingehend, das Anzeigenmaterial, Mitteilungen, sowie alle weiteren Darstellungen, nur zu dem Zweck benutzen, seine Website als Swiss Media Factoring- Partner-Website zu kennzeichnen und das festgelegte Anzeigenmaterial zu präsentieren. Der Partner darf das Anzeigenmaterial, Mitteilungen oder eine der weiteren Darstellungen nicht in irgendeiner Weise ohne vorherige Zustimmung von Swiss Media Factoring verändern, veräußern oder dritten Personen überlassen. Swiss Media Factoring behält sich sämtliche Rechte in Bezug auf seine Logos, seinen Handelsnamen oder seiner Marken und anderen gewerblichen Schutzrechte vor. Swiss Media Factoring ist dazu berechtigt, die dem Partner gewährte Lizenz jederzeit ohne begründete Angabe durch schriftliche Mitteilung zu widerrufen. Die Darstellung von Anzeigen darf nur im legalen Rahmen stattfinden. Der Partner hat die Darstellung von Anzeigen, Mitteilungen oder sonstigem Material auf Anforderung von Swiss Media Factoring umgehend zu unterbrechen, sofern eine missbräuchliche Nutzung der Anzeige, Verstöße gegen diesen Vertrag oder geltendes Recht, bzw. ein begründeter Verdacht vorliegen. 

  4. Verantwortlichkeit für die Inhalte

    Der jeweilige Anbieter des Online -Angebots (Amateur) trägt ausschließlich die Verantwortung für sämtliche Inhalte und Informationen (z.B. Texte, Bilder, Videos), die der Nutzer im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Online- Angebots bezieht. Ausschließlich die Person, von welcher der Inhalt stammt, trägt die Verantwortung für sämtliche Inhalte und Informationen (z.B. Texte, Musik, Daten, Bilder, Geräusche, Software, Videos), die der Nutzer im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Online- Angebots bezieht. 

  5. Haftung

    1. Swiss Media Factoring garantiert nicht für Mindestprovisionen und haftet nicht für Provisions-ausfälle, insbesondere wegen fehlender Betriebsbereitschaft oder Störungen des Internetangebotes oder technischer Einrichtungen. Swiss Media Factoring haftet ebenfalls nicht für die Änderung, Ergänzung oder Einstellung der Anbieter - Plattform. Swiss Media Factoring haftet ausschließlich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, nicht aber für einen entgangenen Gewinn oder nicht eintreibbare Entgelte. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt. Diese gilt auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungshilfen von Swiss Media Factoring.

    2. Für Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstige Obliegenheiten haftet der Partner. Er ist allein verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website, sowie für sämtliches Material, welches auf der Website erscheint. Insbesondere gewährleistet er:

    • die Einrichtung und die Aufrechterhaltung des technischen Betriebes seiner Website, sowie der damit verbundenen Ausrüstung.
    • die Richtigkeit der Anbieter-Darstellung auf seiner Website.
    • dass keine Gewaltdarstellungen, diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Religion, Rasse, Geschlecht, Nationalität, Behinderung auf der Website erscheinen dürfen.
    • dass auf der Website keine Rechte Dritter verletzt (einschließlich z.B. Urheber und Warenzeichenrechte, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere Rechte) werden und dass jenes auf seiner Website dargestellte Material weder beleidigend oder verleumderisch noch in einer anderen Weise rechtswidrig ist.
    • keine Viren, Spam- Emails, Trojanische Pferde oder sonstige schadhafte Inhalte zu verbreiten.

    Weiterhin sichert der Partner zu, dass der Betrieb seiner Website die vorstehenden Anforderungen erfüllt und er für die oben genannten Zusicherungen haftet. Der Partner stellt Swiss Media Factoring von allen Ansprüchen frei, die für dritte Personen wegen der Verletzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit diesem Vertrag geltend gemacht werden können. Die Kosten der Rechtsverteidigung trägt der Partner. Er muss Swiss Media Factoring in die Lage versetzen, Ansprüche Dritter auf seine Kosten abzuwehren. Für Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Vertrags, verpflichtet sich der Partner eine Vertragsstrafe von 5100,- Euro an Swiss Media Factoring zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Partner ist dazu verpflichtet, das geltende Datenschutzgesetz zu beachten.

  6. Unlautere Werbung

    Dem Partner ist unlautere Werbung strikt untersagt. Diese ist besonders anzunehmen bei einer Werbung unter Verwendung von Email, Chat, Telefon oder sonstigen Telekommunikationsmitteln, ohne dass eine Einwilligung des Empfängers vorliegt oder auch in fremden Angeboten ohne Einwilligung des Anbieters. Ebenfalls ist unlautere Werbung bei einer Werbung mit Email, Chat, Telefon oder sonstigen Telekommunikationsmitteln, bei der die Identität der Person verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der eine ungültige Adresse anzunehmen ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen, zu erwarten. Es ist unlautere Werbung anzunehmen bei einer Werbung, die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände verwirklicht. Falls für Swiss Media Factoring der begründete Verdacht besteht, dass der Partner unlautere Werbung getätigt oder veranlasst hat, so darf Swiss Media Factoring den Partner dazu auffordern, diesen Verdacht durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auszuräumen. Diese muss innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung im Original bei der von Swiss Media Factoring benannten Empfangsadresse vorliegen und deutlich erklären, dass der Partner weder selbst, noch andere Personen dazu veranlasst hat, unlautere Werbung zu betreiben. Falls der Partner innerhalb dieser 5 Tage keine eidesstattliche Versicherung darüber abgegeben hat, ist Swiss Media Factoring dazu berechtigt, Name, Adresse und weitere Daten des Partners an den oder die Betroffenen der unlauteren Werbung oder an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben. Für jeden Fall der unlauteren Werbung ist eine Vertragsstrafe von 5100,- Euro zu bezahlen. Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Frist mit dem Partner gekündigt werden. Der Partner kann wegen des unmittelbar und mittelbar entstandenen Schadens der unlauteren Werbung von Swiss Media Factoring in Regress genommen werden.

  7. Vertragsdauer / Kündigung

    Die Vereinbarung im Rahmen des Partnerprogramms wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Kündigung ist für beide Vertragspartner jederzeit möglich und bedarf der Schriftform (per Brief oder Fax). Bei dem Versuch der Manipulation des Partnerprogramms von Swiss Media Factoring oder der vertragswidrigen Nutzung (insbesondere bei Verletzung von Rechten dritter Personen oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften), kommt es zu einer sofortigen Sperrung des Partners. Das hierdurch erworbene Guthaben wird dem Partner nicht ausgezahlt. Nach Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen sämtliche nach dieser Vereinbarung bestehenden Nutzungsrechte des Partners an den von Swiss Media Factoring zur Verfügung gestellten Anzeigen, Mitteilungen und sonstigen Darstellungen. Mit Wirksamkeit der Kündigung entfällt der Provisionsanspruch. Entstehende Provisionsansprüche bleiben bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bestehen. Swiss Media Factoring ist dazu berechtigt, die abschließende Zahlung an den Partner mindestens 30 Tage zurückzubehalten, um sicherzustellen, dass nachträgliche Gebühren, Stornos etc. erfasst und dem Partner weiterbelastet werden. Die Kündigung des Partnerprogramms hat keine Wirkung auf die Registrierung der vermittelten Mitglieder. Ausgeschlossen sind Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vertrages. Bestimmungen, die ihrer Natur nach auch die Beendigung dieses Vertrages Geltung beanspruchen, gelten weiterhin.

  8. Vertragsänderungen

    Diese Vereinbarung gibt abschließend den Inhalt der vertraglichen Abreden zwischen den Parteien wieder und ersetzt alle etwaigen bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend der Vertragsgegenstände. Nicht getroffen sind dabei Nebenabreden, auch nicht mündlicher Art. Änderungen oder Ergänzungen müssen in Schriftform erfolgen. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf die Schriftformerfordernis.

    Änderungen der AGB werdem Partner per e-mail mitgeteilt. Erfolgt nach 14 Tagen keine Kündigung seitens des Partners, gilt die AGB als angenommen.

  9. Vertraulichkeit

    Die Parteien sind sich darüber einig, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses ausgetauschten, auszutauschenden oder in sonstiger Weise erhaltenen Daten, mit Ausnahme von öffentlich zugänglichen Daten, Dritten gegenüber als Geschäftsgeheimnis gelten. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung begründen die Schadenersatzforderungen gegen den Partner.

  10. Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist Zug.

AGB Stand Januar 2012

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